20. Juli 2023

Leitfaden neues Datenschutzgesetz der Schweiz (nDSG)

Umsetzung bis 1. September 2023

Das neue Datenschutzgesetz (nDSG) mit der neuen Datenschutzverordnung (nDSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen treten per 1. September 2023 in Rechtskraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 entschieden. Das Gesetz sieht keine Übergangsbe­stimmungen vor. Unternehmungen müssen bis spätestens den 1. September 2023 die neuen Datenschutzanforderungen umgesetzt haben.

Ziel der Revision war es, das Datenschutzrecht an das europäische Recht anzugleichen und die Rechte der betroffenen Personen hinsichtlich der Selbstbestimmung und Transparenz zu stärken.

Chancen und Herausforderungen

Die Digitalisierung bringt viele Fortschritte und ermöglicht uns neue Arbeitsweisen. Schnell ist ein neues Tool aktiviert. Oft machen wir uns keine Gedanken darüber, welche (personenbezogenen) Daten wohin weitergegeben werden oder welche Daten z.B. im Hintergrund der Website automatisch mit Google oder Social Media Plattformen ausgetauscht werden. Die Umsetzung der nDSG ist für alle Unternehmen mit einem gewissen Aufwand verbunden. Sie eröffnet aber auch die Möglichkeit Daten zu bereinigen und den Umgang mit Daten bewusst zu gestalten. Das kann sogar einen positiven Effekt auf unsere Nachhaltigkeit haben. Denn das Bearbeiten von Daten verursacht z.B. einen grossen Stromverbrauch. Wäre das Internet ein Land, wäre es zurzeit das viert «schmutzigste und verschwenderischste» Land dieser Erde.

Unser Leitfaden

Die Umsetzung der nDSG stellt Unternehmerinnen und Unternehmer vor mehr oder weniger grosse Herausforderungen. Wir haben einen Leitfaden erfasst, der dir helfen soll, eine Übersicht über die nötigen Schritte zu erhalten.

Haftungsauschluss: Dieser Leitfaden stellt keine rechtliche Beratung dar. Er stellt weder den Anspruch auf Richtigkeit noch auf Vollständigkeit. Es ist handelt sich lediglich um eine Zusammenfassung des Wissens, welches wir als Unternehmen und als Webagentur – mit Fokus auf KMU’s mit Tätigkeitsbereich in der Schweiz – gesammelt haben und gerne mit dir teilen. Wir empfehlen dir die Zusammenarbeit mit einem Rechtsdienst, einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt deines Vertrauens für die massgeschneiderte Ausarbeitung und Prüfung deiner Datenschutzerklärung und der Datenverarbeitung.

Online-Datenschutzgenerator

z.B bei www.datenschutzpartner.ch findest du einen kostenpflichtigen onlinezugänglichen Datenschutzgenerator

 

Du kannst den Leitfaden kostenlos über das folgende Formular bei uns bestellen:

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